Sie haben Fragen zu Prüfungsmodalitäten oder wollen Ihre Abschlussarbeit am Institut für Romanistik schreiben? Erfahren Sie hier alles über Fristen, Formalitäten und Ansprechpersonen.

Prüfungsmodalitäten

Die Module am Institut für Romanistik können mit folgenden Prüfungsleistungen (Modulprüfungen) abgeschlossen werden:

  • mündliche Prüfungen 
  • Klausuren
  • Projektarbeiten 
  • Portfolios
  • mündliche Präsentationen 
  • Abschlussberichte
  • Praktikumsberichte

Die Prüfungsformen für die einzelnen Module sind in den Prüfungsordnungen Ihres Studiengangs beschrieben. Sie erfahren darüber hinaus in unserem jeweils aktuellen Vorlesungsverzeichnis sowie zu Semesterbeginn von Ihren Dozierenden, wie sich die Prüfungen gestalten.

  • Außer den genannten modulbezogenen Prüfungen gibt es in den Lehramtsstudiengängen im letzten Studiensemester die Staatsexamensprüfung.
  • Eine Projektarbeit besteht in der Regel aus einer 20- bis 30-minütigen mündlichen Präsentation (Referat) zu einem fachlich-wissenschaftlichen Thema im Seminar sowie aus einer dazugehörigen schriftlichen Ausarbeitung, meist in Form einer Hausarbeit. Formale Vorgaben für Hausarbeiten finden Sie in unseren Leitfäden und in den Hinweise der Fachbereiche.
  • Ein Portfolio ist eine Sammlung mehrerer Leistungen (schriftliche Texte und mündliche Kommunikationsformen) und soll die unterschiedlichen Themen der Lehrveranstaltung widerspiegeln. Die Themen und Aufgaben werden bis zur zweiten Woche der Vorlesungszeit festgelegt. Die Bearbeitung des Portfolios erfolgt in der Regel semesterbegleitend, die Abgabe bis vier Wochen nach Veranstaltungsende. Das Portfolio enthält mindestens zwei, jedoch nicht mehr als acht Einzelleistungen. 
    • Beispiele für Textsorten im fachwissenschaftlichen Portfolio sind Zusammenfassungen und Vergleiche wissenschaftlicher Texte, Kurzreferate, Posterpräsentationen, Reflexionen und kurze Ausarbeitungen zu fachwissenschaftlichen Fragen, Literaturrecherchen, Protokolle. 
    • Beispiele für Textsorten im sprachpraktischen Portfolio sind Zusammenfassungen geschriebener und gesprochener Medienbeiträge, Kommentare, Berichte, Beschreibungen, Inhaltsangaben, Hörverstehenstests, Kurzreferate, Nacherzählungen, Erörterungen, Diktate, Übersetzungen, Transkriptionen. 
    • Die fachdidaktischen Portfolios umfassen u. a. schriftliche Lerndokumentationen und Feedbacks, Unterrichtsverlaufsskizzen sowie Planungen und Analysen eigener und fremder Unterrichtsversuche. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Didaktik der romanischen Sprachen.
  • Die Abgabefristen werden Ihnen von den Lehrenden/ Prüfenden mitgeteilt. Letztmögliche Abgabetermine für Projektarbeiten und Portfolios sind der 31.03. (für Module des jeweiligen Wintersemesters) und der 30.09. (für Module des jeweiligen Sommersemesters).
  • Ist eine Abgabefrist versäumt worden oder wurde die Arbeit/ das Portfolio als ungenügend bewertet, so wird die Modulprüfung als im ersten Versuch "nicht bestanden" in Ihrem Notenspiegel eingetragen. Sie haben dann die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres die Arbeit/ das Portfolio im Zweitversuch zu bearbeiten und (erneut) abzugeben. Der vorherige Eintrag wird in diesem Fall gelöscht. Drittversuche können vom Prüfungsausschuss nach Antrag genehmigt werden.
  • Eine Verlängerung des Abgabetermins für Prüfungsleistungen ist auf schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss des Instituts für Romanistik und mit Zustimmung der betreffenden Lehrkräfte (Prüfer:innen) möglich. Dazu ist das im Download-Bereich zur Verfügung stehende Formular zu verwenden und nach Zustimmung der Lehrkräfte und Genehmigung durch den Prüfungsausschuss beim Prüfungsmanagement einzureichen. Vom Prüfungsmanagement wird dann ein "anerkannter Grund" für die Verlängerung und ein neuer Abgabetermin verbucht. Liegt keine Genehmigung zur Verlängerung des Abgabetermins vor, wird für die Prüfungsleistung die Note 5,0 und damit verbunden ein Fehlversuch verbucht. Bei nachgewiesener Krankheit wird grundsätzlich eine Verlängerung um die Zeit der Krankschreibung gewährt. Krankschreibungen sind beim Prüfungsmanagement einzureichen.
  • Die Prüfungstermine des laufenden Semesters entnehmen Sie bitte der Datei Aktuelle Prüfungstermine auf dieser Seite.
  • Sollten Sie am Tag des Haupttermins der Prüfung erkrankt sein oder erkranken oder eine zeitliche Überschneidung von zwei gleichwertigen Prüfungen haben, sind Sie verpflichtet, dies beim Prüfungsmanagement rechtzeitig anzuzeigen (im Fall einer akuten Erkrankung spätestens am Prüfungstag selbst). Sonst gilt die Prüfung als im Erstversuch nicht bestanden. Ihnen steht dann verpflichtend der so genannte Nachholtermin (2-6 Wochen nach dem Haupttermin) zur Verfügung. Sollten Sie auch hier (immer noch oder erneut) erkrankt sein, ist wiederum ein Attest vorzulegen, um eine Bewertung als „nicht bestandene“ Prüfung zu vermeiden.
  • Nach einem Jahr steht Ihnen die gleiche Modulprüfung wieder offen – entweder als Erstversuch (wenn Sie im Vorjahr entschuldigt waren) oder als Zweitversuch (erste Wiederholungsprüfung). Es gib wiederum einen Haupttermin und – bei Erkrankung oder Prüfungsüberschneidung – einen Nachholtermin.
  • Auf schriftlichen Antrag darf eine Präsenzprüfung in begründeten Fällen nach einem weiteren Jahr ein drittes Mal wiederholt werden.

Wenden Sie sich bei geplanten Zweit- und Drittversuchen immer schon zu Semesterbeginn unter Angabe der Modulnummer und Matrikelnummer per Mail an das Prüfungsmanagement.

Die Staatsexamensprüfung (Lehramt Französisch, Spanisch, Italienisch)

Die Modalitäten der Staatsexamensprüfung werden durch die Lehramtsprüfungsordnung (LAPO I) geregelt.

Die Prüfungsanmeldung erfolgt über das Landesamt für Schule und Bildung (LASUB).

In diesem Informationsblatt finden Sie weitere Informationen zur Anmeldung, Vorbereitung und zum Ablauf der Ersten Staatsprüfung in den Lehramtsfächern Französisch, Spanisch und Italienisch.

Abschlussarbeiten am Institut für Romanistik

Allgemeine Hinweise zu Abschlussarbeiten (Bachelor, Master, Staatsexamen)

Das Thema Ihrer Bachelor- bzw. Masterarbeit kann sowohl aus dem linguistischen als auch aus dem literatur- und kulturwissenschaftlichen Bereich kommen. Sprechen Sie Ihre Dozentinnen und Dozenten im Seminar oder in der Sprechstunde auf mögliche Themen an. Das Thema kann sich aus der Thematik des Seminars oder einer konkreten Projektarbeit ergeben und sollte im Idealfall Ihre eigenen Interessen einbeziehen. Sie wählen eine/n BetreuerIn, der/die gleichzeitig Ihre/e ErstgutachterIn wird, und sie wählen eine/n ZweitgutachterIn. In den PDF-Dokumenten auf dieser Seite finden Sie – getrennt nach Abschlussarten – die Namen und Fachgebiete unserer BetreuerInnen für Abschlussarbeiten im aktuellen Semester.

Auf unserer Seite Merkblätter und Material der Fachbereiche finden Sie die nötigen Stylesheets, das heißt, die Formatvorlagen für Semester- und Abschlussarbeiten, die an unseren Fachbereichen derzeit gelten. Bei Fragen wenden Sie sich direkt an Ihre/n BetreuerIn.

Seit einigen Semestern besteht am Institut das regelmäßige Angebot einer wissenschaftlichen Übung, die sowohl auf die mündlichen Fachprüfungen im Staatsexamen (unter anderem durch Einübung der Thesenerstellung) vorbereiten möchte als auch ein Forum bietet, um im Entstehungsprozess begriffene schriftliche Abschlussarbeiten (B. A./ M. A. und Lehramt) beziehungsweise Teile daraus (zum Beispiel Gliederung, methodisches Vorgehen, einzelne Kapitel) in der Gruppe zu diskutieren. Es handelt sich um ein offenes Format, das je nach den Interessen und Bedürfnissen der Teilnehmenden ausgestaltet werden kann. Denkbar wären auch gemeinsame Lektüren von Schlüsseltexten der Literatur- und Kulturtheorie.

Im Fokus stehen Inhalte der (französischen und italienischen) Literatur- und Kulturwissenschaft; grundsätzlich sind jedoch alle Studierenden der romanistischen Fächer zur Teilnahme eingeladen, die sich über die Abläufe der Staatsexamina informieren möchten oder am Austausch mit anderen Examenskandidatinnen und -kandidaten interessiert sind. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Frau Dr. Schwan.

Staatsexamensarbeiten (Lehramt Französisch, Spanisch, Italienisch)

Die Modalitäten der Staatsexamensprüfung, einschließlich der Abschlussarbeiten, werden durch die Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) geregelt.

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Landesamts für Schule und Bildung (LASUB).

Bachelorarbeit Romanische Studien

Die Anmeldung der Bachelorarbeit erfolgt nach Regelstudienplan im 5. Semester. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Sie müssen mindestens 120 LP erworben haben. Diese 120 LP können aus allen Bereichen Ihres Studiums stammen: Kernfach, Wahlbereich, Schlüsselqualifikationen (einschließlich Latein, Auslandsaufenthalt und Praktikum).
  • Sie müssen Ihren Nachweis über erworbene „Lateinkenntnisse“ erbracht haben. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre (schulischen) Lateinkenntnisse vom Prüfungsamt anerkannt werden, informieren Sie sich bitte bei der Studienberatung des Instituts.
  • Altregelung für Immatrikulationsjahrgänge bis Wintersemester 2019: Sie müssen einen Nachweis über erworbene Sprachkenntnisse mindestens auf Niveau B1 in ihrer A-Sprache und mindestens auf Niveau A2 in ihrer B-Sprache erworben haben. Als Nachweis anerkannt wird der Abschluss der im Studienverlauf angebotenen fakultätsinternen romanistischen SQ-Module. Anerkannt werden auch externe Sprachzeugnisse.
  • Neuregelung für Immatrikulationsjahrgänge ab Wintersemester 2020: Sie müssen einen Nachweis über erworbene Sprachkenntnisse mindestens auf Niveau B1 in beiden studierten Sprachen erbracht haben. Anerkannt wird der Abschluss der im Bachelor-Studienverlauf angebotenen Pflicht-Module Französisch 4, Italienisch 4, Portugiesisch 4 und Spanisch 2. Anerkannt werden auch externe Sprachzeugnisse.
  • In dem Bereich, in dem Sie die Bachelorarbeit schreiben wollen (z.B. italienische Literatur-/Kulturwissenschaft oder z. B. spanische Sprachwissenschaft), sollten Sie mindesten 10 LP (ohne Sprachmodule) erworben haben, d.h., Sie sollten in den o. g. Beispielfällen mindestens die Pflicht-Module des 2. und 3. Semesters (beide Literatur-/Kulturwissenschaft) oder des 1. und 4. Semesters (beide Linguistik) absolviert haben.

Bitte beachten Sie folgende Verfahrensweise:

  1. Sie laden das Anmeldeformular herunter.
  2. Sie sprechen ein Thema ab und finden eine/n ErstbetreuerIn und eine/n zweite/n GutachterIn (siehe Liste GutachterInnen auf dieser Seite). Das Thema wird eingetragen und beide unterschreiben auf dem Formular.
  3. Sie melden sich zu einem Gespräch mit dem/der zuständigen ProfessorIn des Fachbereiches an (siehe Liste GutachterInnen auf dieser Seite).  Diese/r unterschreibt ebenfalls auf dem Formular. Er/sie kann auch gleichzeitig Erstbetreuende/r oder ZweitgutachterIn sein.
  4. Sie reichen das im oberen Teil ausgefüllten Formular beim Prüfungsmanagement (Frau Sabine Steinhagen), Beethovenstraße 15, Haus 5, EG, ein.
  5. Nach etwa 2 Wochen erhalten Sie vom Zentralen Prüfungsmanagement eine Bestätigung bzw. so genannte „Übergabe des Themas“ sowie den offiziellen Abgabetermin der Arbeit.
  • Die Anmeldung der Bachelorarbeit erfolgt nach Regelstudienplan im 5. Semester. Ausnahmen sind möglich. Die Anmeldefrist ist im Wintersemester der 10. Januar und im Sommersemester der 10. Juli.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 300 Stunden (= 10 LP), dies würde bei einem 8h-Tag etwa 7,5 Wochen Arbeitszeit entsprechen. Als Zeitrahmen für die Bearbeitung gilt jedoch 1 Semester – d. h. einschließlich der veranstaltungsfreien Zeit 23 Wochen. Der genaue Abgabetermin wird Ihnen bei Übergabe des Themas vom Prüfungsmanagement mitgeteilt.

Der Seitenumfang einer Bachelorarbeit ist nicht generell geregelt. Er sollte am Institut für Romanistik 10.000 Wörter (etwa 70.000 Zeichen mit Leerzeichen) umfassen und kann um maximal 10 Prozent über- oder unterschritten werden. Diese Angaben umfassen nicht das Literaturverzeichnis und nicht den Anhang.

Sie geben die Arbeit in  gebundener Ausfertigung (2 Exemplare) und elektronisch lesbarer Version (1 Datenträger) beim Prüfungsmanagement, Beethovenstraße 15, Haus 5, EG, bei Frau Sabine Steinhagen ab. Von dort gehen die Exemplare an die GutachterInnen.

Ja, das ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Sie müssen dazu einen Antrag stellen. Der Antrag muss vor Ablauf der Bearbeitungsfrist eingereicht sein und folgende Angaben enthalten: Thema der Arbeit, Name der Betreuerin / des Betreuers, reguläres sowie beantragtes Abgabedatum. Nutzen Sie am besten unser Formular Verlängerungsantrag.

  1. Verlängerungen aus Gründen, die Sie als Studierende/r nicht selbst zu vertreten haben, werden unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z.B. eines ärztlichen Attests) direkt beim Prüfungsmanagement (Frau Sabine Steinhagen) beantragt.
  2. Verlängerungsanträge aus anderen Gründen, bei denen die Prüfungsordnung einräumt, dass nach Ermessen entschieden werden kann, sind direkt an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des Instituts für Romanistik Dr. René Ceballos zu stellen. Der Prüfungsausschuss kann die Frist je nach Wertung bis zu maximal 4 Wochen verlängern. Die Mitteilung über Genehmigung oder Ablehnung des Verlängerungsantrags wird direkt dem Prüfungsmanagement (Frau Sabine Steinhagen) mitgeteilt.
  3. Das Prüfungsmanagement informiert Sie als Studierende/n über den Bescheid und ggf. den neuen Abgabetermin. Sie müssen den vom Prüfungsmanagement erhaltenen Bescheid der/dem BetreuerIn vorlegen. Diese/r wird nicht automatisch informiert.

Masterarbeit Romanische Studien

  • Sie müssen mindestens 60 LP erfolgreich absolviert haben. Die o. g. 60 LP können aus allen Bereichen Ihres Studiums stammen (Wahlpflichtmodule und Wahlmodule einschließlich Auslandsaufenthalt und Praktikum).
  • In dem wissenschaftlichen Bereich, in dem Sie die Masterarbeit schreiben wollen (z.B. italienische Literatur- und Kulturwissenschaft oder z. B. spanische Sprachwissenschaft), sollten Sie mindestens 20 LP (ohne Sprachpraxismodule) erworben haben.
  • Falls Sie vor der Zulassung zum Masterstudium die Eignungsfeststellung [bzw. seit Wintersemester 2020 die Fachspezifische Masterzulassung] unter Vorbehalt erhalten haben, muss dieser Vorbehalt ausgeräumt sein, d. h., eventuell noch nachzureichende Fremdsprachen-Zertifikate, einschließlich eines zu Studienbeginn noch nicht vorliegenden Lateinkenntnisnachweises, müssen bei der Anmeldung beim Prüfungsmanagement vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie folgende Verfahrensweise:

  1. Sie laden das Anmeldeformular herunter.
  2. Sie sprechen ein Thema ab und finden eine/n ErstbetreuerIn und eine/n zweite/n PrüferIn (siehe Liste GutachterInnen auf dieser Seite). Das Thema wird eingetragen und beide unterschreiben auf dem Formular.
  3. Sie melden sich zu einem Gespräch mit dem/der leitenden ProfessorIn des Fachbereiches an (siehe Liste GutachterInnen auf dieser Seite).  Diese/r unterschreibt ebenfalls auf dem Formular. In der Regel ist der/die leitende ProfessorIn bei Masterarbeiten auch gleichzeitig Erstbetreuende/r.
  4. Sie reichen das im oberen Teil ausgefüllten Anmeldeformular beim Prüfungsmanagement (Frau Sabine Steinhagen), Beethovenstraße 15, Haus 5, EG, ein.
  5. Nach etwa 2 Wochen erhalten Sie vom Prüfungsmanagement eine Bestätigung bzw. eine so genannte „Übergabe des Themas“ sowie den offiziellen Abgabetermin der Arbeit.
  • Die Anmeldung der Masterarbeit erfolgt nach Regelstudienplan im 3. Semester. Ausnahmen sind möglich. Es gibt keine festen Termine für die Anmeldung. Diese kann gleitend während des Semesters erfolgen.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 900 Stunden (= 30 LP), dies würde bei einem 8h-Tag etwa 22,5 Wochen Arbeitszeit entsprechen. Als Zeitrahmen für die Bearbeitung gilt 1 Semester – d.h., einschließlich der veranstaltungsfreien Zeit 23 Wochen. Der genaue Abgabetermin wird Ihnen bei Übergabe des Themas vom Prüfungsmanagement mitgeteilt.

Der Seitenumfang einer Masterarbeit ist nicht generell geregelt. Er sollte am Institut für Romanistik ca. 25.000 Wörter (ca. 175.000 Zeichen mit Leerzeichen) umfassen und kann um maximal 10 Prozent über- bzw. unterschritten werden. Diese Angaben umfassen nicht das Literaturverzeichnis und nicht den Anhang.

Sie geben die Arbeit in  gebundener Ausfertigung (2 Exemplare) und elektronisch lesbarer Version (1 Datenträger) beim Prüfungsmanagement, Beethovenstraße 15, Haus 5, EG, bei Frau Sabine Steinhagen ab. Von dort gehen die Exemplare an die GutachterInnen.

Ja, das ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Sie müssen dazu einen Antrag stellen. Der Antrag muss vor Ablauf der Bearbeitungsfrist eingereicht sein und folgende Angaben enthalten: Thema der Arbeit, Name der Betreuerin/des Betreuers, reguläres sowie beantragtes Abgabedatum. Nutzen Sie am besten unser Formular Verlängerungsantrag.

  1. Verlängerungen aus Gründen, die Sie als Studierende/r nicht selbst zu vertreten haben, werden unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z. B. eines ärztlichen Attests) direkt beim Prüfungsmanagement (Frau Sabine Steinhagen) beantragt.
  2. Verlängerungsanträge aus anderen Gründen, bei denen die Prüfungsordnung einräumt, dass nach Ermessen entschieden werden kann, sind direkt an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des Instituts für Romanistik Dr. René Ceballos zu stellen. Der Prüfungsausschuss kann die Frist je nach Wertung bis zu maximal 4 Wochen verlängern. Die Mitteilung über Genehmigung oder Ablehnung des Verlängerungsantrags wird direkt dem Prüfungsmanagement (Frau Sabine Steinhagen) mitgeteilt.
  3. Das Prüfungsmanagement informiert Sie als Studierende/n über den Bescheid und ggf. den neuen Abgabetermin. Sie müssen den vom Prüfungsmanagement erhaltenen Bescheid der/dem Betreuer/in vorlegen. Diese/r wird nicht automatisch informiert.

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